Kosten
Transparenz und Effizienz
Erstuntersuchung
Die Erstuntersuchung dauert 1 Stunde und kostet 100€. Je nach abgeschlossenem Tarif, werden die Behandlungskosten durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen (Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse) in unterschiedlichen Höhen übernommen. Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden Behandlungen durch Heilpraktiker jedoch nicht erstattet. Bezahlungen erfolgen in diesen Fällen dann in Bar. Für gesetzlich versicherte Patienten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen.


Folgeuntersuchungen
Falls Folgeuntersuchungen notwendig sind, errechnen sich diese nach Zeit, Material und Geräte-Aufwand und liegen in der Regel bei 90€ für 45 Minuten.

